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Flensburger Brauerei Verwaltungsgebäude.

Hinweisgebersystem bei FLENS

Die FLENSBURGER BRAUEREI Emil Petersen GmbH & Co. KG bietet hier ihren Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen die Möglichkeit, Verstöße gegen bestimmte nationale und EU-weite Rechtsvorschriften sowie Verstöße gegen den unternehmensinternen Verhaltenskodex zu melden und so einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg im Einklang mit gesellschaftlicher, rechtlicher, unternehmerischer und ökologischer Verantwortung zu erzielen.

 

Hierzu betreibt die Flensburger Brauerei ein Hinweisgebersystem, das es Hinweisgeber:innen erlaubt, Hinweise vertraulich einzubringen. Das System ist internetbasiert und bietet somit die Möglichkeit, rund um die Uhr Handlungen, die gegen die oben genannten Regeln gerichtet sind, namentlich zu melden.

 

Wenn Sie einen Hinweis auf ein rechtswidriges Verhalten erhalten haben, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Mit Ihrem Hinweis helfen Sie, materielle und immaterielle Schäden vom Unternehmen abzuwenden und die Integrität des Unternehmens zu bewahren.

 

Bitte nutzen Sie dieses Online-Meldesystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu missbraucht werden, andere zu denunzieren. Geben Sie uns deshalb nur solche Informationen weiter, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

 

Dieses Online-Meldesystem wurde für die Meldung von Compliance-relevanten Sachverhalten eingerichtet. Bitte berücksichtigen Sie, dass sonstige Anliegen nicht hierüber entgegengenommen werden können.

FAQ zum Hinweisgeberportal nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das LkSG ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutze der Umwelt in den globalen Lieferketten. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsument:innen, die somit sicherstellen können, dass erworbene Produkte unter menschenwürdigen Bedingungen produziert worden sind. Um etwaige menschenrechtliche oder umweltschutzbezogene Verstöße entlang der gesamten Lieferkette der Flensburger Brauerei frühzeitig aufzudecken und somit Schäden für das Unternehmen und sein Umfeld abzuwenden, gibt es ein öffentliches Hinweisgeberportal, das hinweisgebenden Personen einen geschützten Rahmen zur Meldung bietet.

Wer darf etwas melden?

Das Hinweisgebersystem steht allen aktiven und ehemaligen Mitarbeiter:innen sowie Auftragnehmer:innen, Subunternehmer:innen und deren Lieferant:innen und anderen Interessensvertreter:innen offen.

Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?

Unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallen Verstöße im eigenen Geschäftsbereich der FLENSBURGER BRAUEREI Emil Petersen GmbH & Co. KG oder in der gesamten Lieferkette, dazu zählen unter anderem:

 

-Kinderarbeit

-Zwangsarbeit und Sklaverei

-Nichteinhaltung des Arbeitsschutzes und der Gesundheit am Arbeitsplatz

-Missachtung der Koalitionsfreiheit

-Ungleichbehandlung z. B. aufgrund nationaler ethnischer Abstammung

-Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage

-Verletzung von Landrechten

-Nichteinhaltung des Minamata Übereinkommens, des Stockholmer Übereinkommens sowie des Basler Übereinkommens

 

Diese hier aufgeführten Anwendungsbereiche sind dabei nicht abschließend.

Welchem Ablauf folgt der Meldeprozess?

Hinweise auf vermutete Rechtsverstöße werden über ein digitales Hinweisgebersystem der Flensburger Brauerei gemeldet.


Innerhalb der Flensburger Brauerei ist eine interne Meldestelle (Hinweisgeber-Stelle) eingerichtet worden. Die Hinweisgeber-Stelle nimmt die Hinweise zur Prüfung entgegen. Bearbeitet werden diese innerhalb eines IT-gestützten abgeschlossenen Systems, auf das ausschließlich die Hinweisgeber-Stelle Zugriff und Einsicht hat. Eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte ist damit ausgeschlossen.


Auf der Startseite des Hinweisgeber-Tools befinden sich zwei Buttons. Durch Anwählen des Buttons „Hinweis abgeben“ wird ein neuer Meldeprozess gestartet, der sich über mehrere Schritte erstreckt. Zunächst ist der Vorfall an sich zu beschreiben. Es besteht die Möglichkeit, durch Hochladen von Dokumenten und Fotos den Hinweis zu verifizieren oder zu belegen. Dabei sind einige Felder wie die Vorfallsbeschreibung und das Vorfallsdatum als Pflichtfelder definiert, die unbedingt auszufüllen und mit einem * gekennzeichnet sind. Ergänzende Angaben können dann in darauffolgenden optionalen Feldern gemacht werden.

 

Nach Ihrer Bestätigung, Ihren Hinweis nach bestem Wissen und in gutem Glauben eingebracht zu haben, kann der Hinweis gesendet werden. Mit dem Absenden wird der Hinweis im System erfasst und ein eigenes Postfach für Sie als Hinweisgeber:in erzeugt. In der Folge erhalten Sie als Hinweisgeber:in eine Meldung-ID sowie ein Passwort. Die Zugangsdaten sind ausschließlich Ihnen bekannt. Bewahren Sie deshalb diese sorgfältig bis zum Abschluss der Bearbeitung Ihres Hinweises auf. Mit Hilfe Ihrer individuellen ID können Sie sich dann im Hinweisgebersystem anmelden, den Stand des Verfahrens abfragen und mit der Hinweisgeber-Stelle in Kontakt treten sowie eventuelle Rückfragen beantworten.

 

Der Hinweis geht dann innerhalb des Hinweisgebersystems ein. Sie als Hinweisgeber:in erhalten unmittelbar nach dem Eingang des Hinweises eine standardisierte Eingangsbestätigung. Binnen drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie als Hinweisgeber:in eine qualifizierte Rückmeldung betreffend des Verfahrensstands bzw. allfällig ergriffener Folgemaßnahmen.

 

Der Hinweis wird ausschließlich an unsere Hinweisgeber-Stelle übermittelt und ist für andere Personen nicht zugänglich. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Angaben erfolgt ausschließlich im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, in der die entsprechenden Bestimmungen beschrieben sind.

Welchen Schutz genießen Hinweisgeber:innen?

Sie als Hinweisgeber:in genießen auf Grundlage der oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen besonderen Schutz.

 

Dieser Schutz wird jedoch nur dann gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Hinweises auf Grundlage der tatsächlichen Umstände der Ihnen verfügbaren Informationen hinreichend Gründe dafür annehmen konnten, dass die von Ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschriften betreffend des Hinweisgebersystems fallen. Ihre Identität, Ihr Hinweis und Ihre Kommunikation mit der Hinweisgeber-Stelle bleiben streng vertraulich und werden durch entsprechende technische wie auch organisatorische Maßnahmen im angewandten System geschützt.

 

Offenkundig falsche oder irreführende Hinweise werden von der Hinweisgeber-Stelle zurückgewiesen. Sie können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche begründen oder gerichtlich bzw. als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.