Drauf steht, was drin ist: Die Deklarationspflicht von Zutaten.
Die Deklarationspflicht von Zutaten: Wissen, was drin ist.
Welche Zutaten bei uns zum Bierbrauen gebraucht werden dürfen, wurde theoretisch schon mit dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 festgelegt. Welche Zutaten im fertigen FLENS tatsächlich enthalten sind, liest du auf den Rückenetiketten. Zum Beispiel Hefe: Die ist für das Brauen zwar zwingend erforderlich, ist im fertigen Bier jedoch nur bei unfiltrierten Bieren noch enthalten und somit nur bei diesen deklarationspflichtig.
Da Ernährung, Allergien und Transparenz heutzutage bei der Auswahl von Lebensmitteln eine immer größere Rolle spielen, regeln mittlerweile zahlreiche Verordnungen die Deklarationspflicht von Zutaten. Der Vorteil: Alle wissen genau, was sie zu sich nehmen. Klare Sache also.
Die LMIV sorgt bei Lebensmitteln für Klarheit.
In der Europäischen Union (EU) regelt die LMIV – Lebensmittelinformationsverordnung die Deklaration von Lebensmitteln. Sie ist Ende 2014 in Kraft getreten – mit dem folgenden offiziellen Ziel:
Die LMIV definiert für jedes einzelne Mitgliedsland der Europäischen Union die identischen Regeln hinsichtlich der Form und des Inhalts der Deklaration – also was wie auf dem Etikett von Nahrungsmitteln und Getränken wie Limonaden stehen muss. Schriftgrößen, Zeilenabstände, Nachkommastellen etc. sind verbindlich vorgegeben.
Inhaltlich müssen Bezeichnung, Zutaten, Hersteller, Verpackungseinheit, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie eine Nährwerttabelle (bei Getränken mit weniger als 1,2 % Vol.) zu finden sein. Beim Bier sowie bei alkoholhaltigen Biermischgetränken kommt noch die Angabe des jeweiligen Alkoholgehalts hinzu. Deshalb steht diese Angabe selbstverständlich auch auf jeder Buddel FLENS. Allergene werden zudem in jedem Fall hervorgehoben. Bei uns sind das zum Beispiel Gersten- und Weizenmalz, da beide Malzsorten glutenhaltig sind.
Warum wurde die LMIV überhaupt eingeführt?
Die LMIV wurde eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU einheitlich, verständlich und verlässlich über Lebensmittel zu informieren und sie so besser zu schützen. Die LMIV bündelt frühere Kennzeichnungsvorschriften in einem gemeinsamen Regelwerk, schafft klare Pflichten für Herstellerinnen und Hersteller und sorgt dafür, dass wichtige Angaben wie Nährwerte, Allergene oder Herkunft besser vergleichbar und transparent dargestellt werden.
FLENS spricht Klartext.
Die LMIV besagt, dass auf alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent (z. B. Wein, Bier, Spirituosen und Fruchtwein) der tatsächliche Alkoholgehalt in Volumenprozent (% vol.) angegeben sein muss. Wir von der Flensburger Brauerei deklarieren freiwillig außerdem noch den Energiegehalt bei unseren Getränken mit mehr als 1,2 % vol. Für alle, die ihre Kalorienzufuhr im Blick behalten möchten, und weil uns das besonders am Herzen liegt.
Zudem geben wir dir beim Flensburger Frei die freiwillige Zusatzinfo „Alk. <0,5 % vol. Diese Angabe bedeutet, dass das Getränk einen sehr geringen Restalkohol enthält, der unter 0,5 Volumenprozent liegt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, aber wir finden das trotzdem wichtig. Schließlich reden wir von der Flensburger Brauerei Klartext mit dir – und das sogar bei unserem Wasser: Hier liefern wir dir mit der Wasseranalyse auf dem Rückenetikett noch eine wertvolle Zusatzinfo.
Bei diesen freiwilligen Angaben fordert die LMIV, dass sie den Kriterien der LMIV (Artikel 36 und 37) gerecht werden müssen, was bedeutet, dass sie auf wissenschaftlich fundierten Daten basieren müssen. Das stellen wir übrigens durch unsere strengen Qualitätskontrollen sicher.
Was wir allerdings nicht deklarieren, ist der minimale Restalkoholgehalt bei unserem alkoholfreien Biermischgetränk Radler Frei. Der Restalkohol des Radler Frei ist vergleichbar mit dem von Orangensaft, wo er auch nicht ausgewiesen wird. Vermutlich würde diese Angabe die Verbraucherin oder den Verbraucher auch eher irritieren.
Deine Vorteile als Verbraucher oder Verbraucherin durch die LMIV.
Soweit der Stand der Dinge in Sachen Deklarationspflicht von Lebensmitteln im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Was dir das bringt? Vor allem erst einmal Klarheit. Klarheit beim Einkauf und bei der Ernährung.
Dank der LMIV weißt du schon im Supermarkt bzw. Lebensmittelgeschäft ganz genau, was du kaufst. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge aufgelistet und die Nährwerttabelle zeigt dir auf einen Blick, welche Nährstoffe enthalten sind.
Aufgrund der einheitlichen Angaben, Reihenfolge und Menge lassen sich Lebensmittel, Getränke & Co. zudem bedeutend einfacher miteinander vergleichen als vor dem Inkrafttreten der LMIV. Irrtümer werden vermieden bzw. begrenzt, etwa durch die Regelung zu Imitaten oder die Pflichtkennzeichnung von zugesetztem Wasser bei Fisch- und Fleischerzeugnissen.
Vor allem Allergikerinnen und Allergiker profitieren von der deutlichen Kennzeichnung von Allergenen. Die 14 Hauptallergene müssen in der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden, etwa in Großbuchstaben oder fett gedruckt. Das gilt selbstverständlich auch für FLENS & Co. – wie du jederzeit auf unseren Rückenetiketten nachlesen kannst.
Diese Form der Transparenz ist heutzutage besonders wichtig, weil immer mehr Menschen Allergien oder Unverträglichkeiten haben oder auf bestimmte Ernährungsweisen und einen bewussten Konsum achten wollen. Eindeutige, gut lesbare und vollständige Angaben sorgen dafür, dass du Produkte schnell vergleichen, Risiken vermeiden und informierte Entscheidungen treffen kannst.
Alle Fakten auf einen Blick:
- EU-weit gültige Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sorgt für einheitliche, klare Kennzeichnung
- Reinheitsgebot von 1516 regelt Zutaten im Bier
- Zutaten im fertigen Bier sind auf Etiketten sichtbar
- Verbraucherschutz durch Transparenz bei Ernährung, Allergien und Inhaltsstoffen
- Alkoholgehalt über 1,2 % Vol. muss immer angegeben werden
FLENS macht zusätzlich freiwillige Angaben wie Energiegehalt und Restalkohol