Was ist das Reinheitsgebot?

Reinheitsgebot
Bier brauen in Deutschland
Das Reinheitsgebot hat seine Wurzeln in Deutschland, genau genommen in Bayern. Seit dem 23. April 1516 wird in Bayern Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut. Eingeführt wurde dieses von Herzog Wilhelm IV und Herzog Ludwig X. Seit der Einführung des Reinheitsgebotes im Jahre 1516 wurde zunächst ausschließlich in den bayerischen Brauereien Bier nach den neuen Standards gebraut. Nach und nach schlossen sich aber immer mehr Brauereien aus ganz Deutschland den Bayern an und brauten Ihr Bier nach dem Reinheitsgebot. Offiziell wird seit 1906 deutschlandweit nach dem Reinheitsgebot Bier gebraut. Darum wird dies seitdem auch als „deutsches Reinheitsgebot“ bezeichnet.
Reinheitsgebot: Was ist das?
Doch was besagt eigentlich das Reinheitsgebot? Dies ist mit wenigen Worten und wenigen Zutaten schnell erklärt!
Bier brauen in Deutschland
Das Reinheitsgebot hat seine Wurzeln in Deutschland, genau genommen in Bayern. Seit dem 23. April 1516 wird in Bayern Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut. Eingeführt wurde dieses von Herzog Wilhelm IV und Herzog Ludwig X. Seit der Einführung des Reinheitsgebotes im Jahre 1516 wurde zunächst ausschließlich in den bayerischen Brauereien Bier nach den neuen Standards gebraut. Nach und nach schlossen sich aber immer mehr Brauereien aus ganz Deutschland den Bayern an und brauten Ihr Bier nach dem Reinheitsgebot. Offiziell wird seit 1906 deutschlandweit nach dem Reinheitsgebot Bier gebraut. Darum wird dies seitdem auch als „deutsches Reinheitsgebot“ bezeichnet.
Reinheitsgebot: Was ist das?
Doch was besagt eigentlich das Reinheitsgebot? Dies ist mit wenigen Worten und wenigen Zutaten schnell erklärt!
Durch das Reinheitsgebot wurde festgelegt, das zum Brauen von Bier ausschließlich vier Zutaten verwendet werden dürfen: Wasser, Hefe, Hopfen und Malz, gewonnen aus Gerste oder Weizen. Diese vier Zutaten machen Bier zu einem Naturprodukt. Um ein Naturprodukt von höchster Qualität herzustellen, benutzen wir in unserer Flensburger Brauerei nur die feinsten Zutaten. Beim Brauen unseres FLENS kommt das Wasser aus der Flensburger Gletscherquelle, Hefe aus unserer eigenen Hefereinzucht, Hopfen aus der Hallertau und Gerste sowie anteilig unsere Küstengerste aus Schleswig-Holstein zum Einsatz.
Bier ist ein Naturprodukt und so bleibt es eins
Durch das Reinheitsgebot wird gewährleistet, dass das Bier aus deutschen Brauereien als ein reines Naturprodukt zählt. Anders als im Ausland dürfen beim Brauen in Deutschland weder künstliche Aromen, Farbstoffe oder Stabilisatoren noch Enzyme, Emulgatoren und Konservierungsstoffe verwendet werden. Nur so kann das Reinheitsgebot eingehalten und Bier als Naturprodukt bezeichnet werden. Kommt eine dieser Zutaten oder gar Zucker ins Spiel, darf von Bier nicht mehr die Rede sein. Fälschlicherweise werden deswegen heutzutage Malzgetränke häufig als Malzbiere bezeichnet. Durch den Zusatz von Zucker wird das Reinheitsgebot allerdings nicht eingehalten. Folglich ist Malzbier kein Bier, sondern ein Malztrunk, der auch als Malz-Erfrischungsgetränk bezeichnet wird – so wie unser alkoholfreies Flensburger Malz.
Was passiert, wenn weitere Zutaten zum Einsatz kommen?
Um Biere zu veredeln und ihnen einen besonderen Geschmack zu verleihen, dürfen in Deutschland weitere Zutaten zusätzlich zu denen aus dem Reinheitsgebot verwendet werden. Grund dafür ist eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass natürliche Zutaten wie beispielsweise Gewürze und Früchte beim Brauen genutzt werden dürfen, um Bier einen besonderen Charakter zu verleihen. Künstliche Zusatzstoffe und Ersatzprodukte für Hopfen und Malz bleiben tabu! Diese Ausnahmeregelung gilt übrigens nicht für ganz Deutschland. In Bayern hält man strikt am Reinheitsgebot fest und braut ausschließlich Bier aus Wasser, Hefen, Hopfen und Malz.